Tourismus Newsletter DACH KW 36: Mehr Gäste, weniger Nächte
Willkommen zum Tourismus Newsletter DACH KW 36. Diese Woche liegen die Halbzeitzahlen der österreichischen Sommersaison vor – und sie erzählen zwei Geschichten. Die eine ist ein Rekord. Die andere steht in derselben Tabelle: Die Ankünfte wachsen doppelt so schnell wie die Nächtigungen. Dazu ein Wettbewerbsverfahren gegen die Lieferplattformen, eine neue Meldepflicht für Airbnb und Booking und eine EU-Richtlinie, die ab 27. September vorschreibt, wer sich noch „nachhaltig“ nennen darf.
🌍 Trend der Woche: Airbnb macht die eigene Nachfrage billiger
Airbnb hat in der Woche vom 24. bis 29. August ausgewählten Gastgebern Nachrichten mit dem Betreff „Share your link, get a lower fee“ geschickt. Angekündigt werden Direct Booking Links im Listing-Editor: Teilt ein Gastgeber diesen Link über eigene Kanäle und bucht ein Gast darüber, sinkt die Host-Service-Gebühr. Die Buchung läuft weiterhin vollständig über Airbnb. Teilnehmende Gastgeber berichten von sechs beziehungsweise zehn Prozent gegenüber der Standardgebühr von 15,5 Prozent. Zwei Einschränkungen: Eine Bestätigung von Airbnb liegt nicht vor, die Prozentsätze stammen aus Selbstauskünften. Skift wertet den Vorgang als begrenzten Pilotversuch, nicht als Rollout.
Für alpine Ferienwohnungen, Chalets und Apartmenthäuser ist die Richtung dennoch bemerkenswert. Wer seine Nachfrage selbst erzeugt – über Stammgäste, eigenen Content, Newsletter – und trotzdem über die Plattform abwickelt, rechnet künftig womöglich gegen sechs bis zehn statt gegen 15,5 Prozent. Der Preisvorteil der eigenen Buchungsstrecke schrumpft damit spürbar. Was sich nicht ändert: Adressdaten, Wiederansprache und Zweitbuchung bleiben bei Airbnb.
Für die Praxis: Rechnen Sie durch, was Ihre Direktbuchung wirklich kostet – Zahlungsabwicklung, Buchungsmaschine, Stornoausfälle, Zeit für Anfragen. Erst wenn diese Zahl auf dem Papier steht, können Sie beurteilen, ob sechs bis zehn Prozent Plattformgebühr für Sie günstig wären.
Quelle: Skift, 29.8.2026 und PhocusWire, 30.8.2026
🇦🇹 Österreich
41,87 Millionen Nächtigungen – und eine Schere, die sich öffnet
Statistik Austria hat am 25. August die vorläufigen Zahlen zur Sommersaison veröffentlicht. Von Mai bis Juli 2026 zählten Österreichs Betriebe 41,87 Millionen Nächtigungen, ein Plus von 3,2 Prozent und der höchste Wert für diesen Zeitraum seit Beginn der elektronischen Aufzeichnungen 1973. Auf ausländische Gäste entfielen 29,83 Millionen (plus 4,5 Prozent), auf inländische 12,05 Millionen (plus 0,1 Prozent). Es handelt sich um eine Vollerhebung.
Interessanter als der Rekord ist der Juli im Detail: 19,46 Millionen Nächtigungen bedeuten ein Plus von 4,8 Prozent – bei 5,97 Millionen Ankünften und einem Plus von 9,3 Prozent. Deutschland blieb mit 7,18 Millionen Nächtigungen wichtigster Auslandsmarkt, den stärksten relativen Zuwachs verzeichnete Tschechien mit plus 21,8 Prozent.

Für die Praxis: Ziehen Sie dieselbe Rechnung für Ihren Betrieb – Ankünfte gegen Nächtigungen, Juli 2026 gegen Juli 2025. Wachsen die Ankünfte schneller, steigen Wechseltage, Reinigungszyklen und Check-in-Aufwand schneller als Ihr Umsatz.
Quelle: Statistik Austria, Pressemitteilung 14 251-170/26, 25.8.2026
Bundeswettbewerbsbehörde ermittelt gegen die Lieferplattformen
Die Bundeswettbewerbsbehörde hat am 31. August die Ergebnisse ihrer 2023 eingeleiteten Branchenuntersuchung zu Online-Plattformen für die Speisenlieferung veröffentlicht und Ermittlungen wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung aufgenommen. Foodora hält demnach rund 50 bis 60 Prozent Marktanteil, Lieferando rund 40 bis 50 Prozent. Grundlage sind Datenabfragen bei 25 Diensten und eine freiwillige Befragung von rund 2.500 Wiener Gastronomiebetrieben. Für die Unternehmen gilt die Unschuldsvermutung.
Die Behörde benennt konkrete Praktiken: Exklusivitätsvereinbarungen, enge Bestpreisklauseln, einseitige Vertragsänderungen sowie Strafzahlungen von bis zu zehn Euro, etwa für längere Zubereitungszeiten oder abgelehnte Bestellungen. Die befragten Wiener Restaurants erzielten 2023 durchschnittlich 25 bis 30 Prozent ihres Gesamtumsatzes über Plattformbestellungen – diese Kennzahl gilt ausdrücklich nur für Wien.
Für die Praxis: Holen Sie Ihre Plattformverträge hervor und markieren Sie drei Punkte: Exklusivitätsbindung, Bestpreisklausel, Strafzahlungen. Genau diese prüft die Behörde gerade. Wer jetzt verlängert, sollte sie nicht stillschweigend mitunterschreiben.
Quelle: Bundeswettbewerbsbehörde via APA-OTS, 31.8.2026
Hotellerie-Benchmarks 2025: Preisdurchsetzung plus 4,2 Prozent
Die Beratung Kohl & Partner hat am 27. August erste Hotellerie-Benchmarks für das Bilanzjahr 2025 vorgelegt, ausgewertet aus über 300 anonymisierten Jahresabschlüssen über 14 Betriebstypen. Die Preisdurchsetzung stieg um rund 4,2 Prozent, der GOP je Zimmer entwickelte sich leicht positiv. Die Mitarbeiterkostenquote verbesserte sich erstmals seit Jahren – laut Kohl & Partner nicht, weil die Absolutkosten sanken, sondern weil die Erlöse erstmals seit 2019 stärker wuchsen als die Kosten. Die Zusatzumsätze in Wellness und Getränken gingen weiter zurück, die Instandhaltungsquoten steigen wieder.
Eine Einschränkung gehört dazu: Kohl & Partner weist den Erhebungsraum nicht aus – ob ausschließlich österreichische Betriebe enthalten sind, geht aus der Veröffentlichung nicht hervor. Es ist zudem die Auswertung eines Beratungsunternehmens, keine unabhängige repräsentative Erhebung.
Für die Praxis: Nutzen Sie die 4,2 Prozent nicht als Zielwert, sondern als Prüffrage: Haben Sie 2025 mehr oder weniger durchgesetzt? Wenn weniger – lag es an der Nachfrage oder an der Preisstruktur? Das entscheidet, ob Sie ein Vertriebs- oder ein Kalkulationsproblem haben.
Quelle: Kohl & Partner via APA-OTS, 27.8.2026
🇩🇪 Deutschland
Verbraucherzentrale klagt gegen Booking.com
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat Klage gegen die Booking.com B.V. eingereicht. Anlass ist die Option „Flug + Hotel“: Wer dort ein Angebot anklickt, wird auf lastminute.com der COMVEL GmbH weitergeleitet – Gestaltung, Farbgebung und Aufbau der Buchungsseite bleiben im Design von Booking.com. Der Hinweis „powered by Lastminute.com“ sei leicht zu übersehen, der Wechsel des Vertragspartners damit nicht hinreichend deutlich. Eine Abmahnung blieb ohne Unterlassungserklärung. Gericht und Aktenzeichen nennt die Mitteilung nicht.
Der Fall betrifft nicht die Hotelbuchung selbst, sondern die Frage, wie deutlich ein Anbieterwechsel in einer Buchungsstrecke erkennbar sein muss – relevant für jeden Betrieb, der Leistungen Dritter wie Skipässe, Transfers oder Erlebnisse im eigenen Buchungsprozess mitverkauft.
Für die Praxis: Gehen Sie Ihre Buchungsstrecke einmal als Gast durch und achten Sie auf jeden Punkt, an dem ein anderes Unternehmen Vertragspartner wird. Wenn Sie es beim ersten Durchgang übersehen, übersieht es Ihr Gast auch.
Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen, 26.8.2026
Ab heute melden Airbnb und Booking an die Bundesnetzagentur
Seit dem 1. September 2026 müssen Plattformen wie Airbnb und Booking Daten zu den über sie angebotenen Kurzzeitunterkünften an die Bundesnetzagentur melden – rückwirkend für Juni, künftig monatlich. Wo ein Registrierungsverfahren besteht, müssen Gastgeber die kommunal vergebene Registrierungsnummer im Inserat angeben; Plattformen müssen nicht rechtskonforme Angebote auf behördliche Anordnung entfernen.
Die Teilnahme der Länder am Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz ist freiwillig: Bislang sind Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen dabei, Bayern folgt laut Hotelverband Deutschland voraussichtlich. Zugriff erhalten nur Kommunen mit EU-konformen Registrierungsverfahren – über die viele Gemeinden nicht verfügen. Die Bewertung als „Level Playing Field“ ist Position des Hotelverbands.
Für die Praxis: Für alpine Betriebe ist das vor allem ein Vorlauf: Was in Deutschland an Registrierungspflichten entsteht, hat in Österreich und Südtirol regelmäßig Nachahmer gefunden.
Quelle: Hotelverband Deutschland (IHA), 31.8.2026
🇨🇭 Schweiz
Parahotellerie: Camping wächst, die Ferienwohnung verliert
Das Bundesamt für Statistik hat am 28. August die provisorischen Zahlen zur Schweizer Parahotellerie im zweiten Quartal 2026 veröffentlicht. Insgesamt wurden 3.863.281 Logiernächte gezählt, ein Plus von 0,4 Prozent. Hinter diesem beinahe unveränderten Gesamtwert stehen drei sehr unterschiedliche Entwicklungen: Campingplätze legten auf 1.560.402 Logiernächte zu (plus 4,7 Prozent), Kollektivunterkünfte wie Jugendherbergen und SAC-Hütten auf 1.317.419 (plus 3,2 Prozent). Die kommerziell bewirtschafteten Ferienwohnungen fielen auf 985.460 zurück – ein Minus von 8,9 Prozent.
Erhoben wird über die Parahotelleriestatistik PASTA auf Basis einer repräsentativen Stichprobe, die Quartalswerte 2026 sind provisorisch. Das Muster ist deutlich: Die schlanken Formate wachsen, das kapitalintensive mittlere verliert fast zehn Prozent.

Für die Praxis: Vergleichen Sie Ihre eigenen Zahlen für April bis Juni mit dem Vorjahr, getrennt nach Einheiten. Wenn Ferienwohnungen verlieren, während einfache Formate zulegen, ist die Antwort selten der Preis – sondern Flexibilität bei Anreisetag und Mindestaufenthalt.
Quelle: Bundesamt für Statistik, Parahotellerie 2. Quartal 2026, 28.8.2026
HotellerieSuisse: Hitze verschiebt die Buchung auf die letzte Minute
HotellerieSuisse beschreibt für die Sommersaison 2026 ein verändertes Buchungsverhalten: Gäste buchen kurzfristiger und richten ihre Pläne nach dem Wetter aus. Michael Böhler, Präsident der Zürcher Hotellerie, nennt als Beispiel das Hotel Bergidyll in Andermatt, dessen Auslastung während einer Hitzewelle binnen einer Woche von rund 30 auf 90 Prozent gestiegen sei – eine Einzelaussage eines Hoteliers, keine erhobene Statistik. Jonas Gass, COO der Krafft Gruppe in Basel, berichtet umgekehrt von kurzfristigen Stornierungen an heissen Tagen und investiert in die Kühlung des Gebäudes.
Die Bewegung geht in beide Richtungen: Die Berge gewinnen an Hitzetagen, die Stadthotellerie verliert. Was beide Seiten teilen, ist die schrumpfende Vorlaufzeit.
Für die Praxis: Wenn ein erheblicher Teil Ihrer Sommerbuchungen binnen sieben Tagen vor Anreise eintrifft, brauchen Sie zweierlei: freie Restkapazität, die Sie nicht vorschnell verramschen, und die Fähigkeit, in Stunden zu reagieren. Ein Angebot, das erst nach drei Tagen kommt, ist zu spät.
Quelle: HotellerieSuisse, 25.8.2026
🇮🇹 Südtirol
Ab 27. September gilt: „Green“ braucht einen Beleg
Der Hoteliers- und Gastwirteverband Südtirol hat am 27. August darauf hingewiesen, dass die EU-Richtlinie 2024/825 – die EMPCO-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher – am 27. September 2026 in Kraft tritt und in Italien über den Codice del Consumo umgesetzt wird. Sie regelt, wie Betriebe Nachhaltigkeitsmaßnahmen kommunizieren dürfen. Pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“, „green“ oder „eco“ dürfen laut HGV nicht mehr unbelegt verwendet werden, sondern müssen nachweisbar sein; die Nichteinhaltung kann nach Angaben des Verbands zu erheblichen Strafen führen.
Die HGV-Unternehmensberatung bietet mit dem Terra Institute einen Empco-Quick-Check als erste Einordnung an; ein Preis wird nicht genannt, und der HGV stellt klar, dass der Check keine Rechtsberatung ersetzt. Weil es eine EU-Richtlinie ist, bleibt die Frage nicht auf Südtirol beschränkt – sie erreicht Österreich und Deutschland über die nationale Umsetzung.
Für die Praxis: Markieren Sie auf Website, Prospekten und Social-Media-Profilen jede Nachhaltigkeitsaussage. Zu jeder brauchen Sie ab Ende September eine Zahl, ein Zertifikat oder eine konkrete Maßnahme. Was Sie nicht belegen können, streichen Sie – das ist billiger als Nachbessern unter Druck.
Quelle: HGV Südtirol, 27.8.2026
Eine Ausstellung über die Rechnung, die der Tourismus offenlässt
Am 7. September wird in der Alten Turnhalle in Bruneck die Ausstellung „Über Tourismus“ eröffnet, konzipiert vom Architekturzentrum Wien. Bis 25. Oktober ist sie dort und im NOI Techpark NOBIS bei freiem Eintritt zu sehen. In acht Themenfeldern behandelt sie steigende Boden- und Wohnkosten, Verkehr, Landschaftsverbrauch, die Entwicklung touristischer Unterkünfte zu Anlageobjekten und die Verdrängung der einheimischen Bevölkerung.
Claudia Plaikner, Obfrau des Heimatpflegeverbandes Südtirol, wird zitiert, die Lebensqualität der einheimischen Bevölkerung leide, wenn ein Land nur mehr als touristische Destination vermarktet werde. Für Destinationsverantwortliche im Alpenraum ist das weniger ein Kulturtermin als ein Stimmungsbild: Die Akzeptanzfrage wird inzwischen institutionell verhandelt.
Für die Praxis: Wenn Sie eine Destination verantworten, planen Sie den Besuch mit Ihrem Gremium – gemeinsam, nicht allein. Eine Ausstellung, die Ihre Kritiker formuliert haben, ist der günstigste Weg, deren Argumente kennenzulernen, bevor Sie ihnen im Gemeinderat begegnen.
Quelle: UnserTirol24, 28.8.2026
🔍 Insider-Radar im Tourismus Newsletter DACH KW 36
- KI-Videos verkaufen Zimmer, die es nicht gibt. Eine Skift-Recherche fand für ein Resort in Sedona 17 TikTok-Videos, die der Dienst Resemble.AI mit über 80 Prozent Konfidenz als KI-generiert einstufte – inklusive erfundener Suiten. Nur eines war gekennzeichnet. Über TikTok Go wird direkt in der App gebucht. (Skift, 31.8.)
- Mehr Volumen, weniger Marge. Die HBX Group, vormals Hotelbeds, erwartet über eine Milliarde Euro zusätzlich abgewickeltes Reisevolumen, daraus aber keinen höheren Umsatz und ein niedrigeres bereinigtes EBITDA. Erodiert im Zwischenhandel die Take-Rate, wandert der Druck zum Hotel. (Skift, 28.8.)
- Schweizer Juli-Schätzung nach oben revidiert. Das BFS hat seine Juli-Schätzung von plus 0,3 auf plus 0,6 Prozent angehoben: Schweizer Gäste plus 4,1 Prozent, ausländische minus 2,3 Prozent. Das erste Halbjahr bleibt mit 20,3 Millionen Logiernächten 0,7 Prozent unter Vorjahr. Absolutzahlen am 4. September. (BFS, 24.8.)
- DMOs hinken der KI-Nutzung ihrer Gäste hinterher. Laut dem „AI Readiness Report“ von MMGY Intelligence für Mindtrip, Sabre und Sojern haben 54 Prozent der Befragten KI zur Reiseplanung genutzt, aber nur 22 Prozent der DMOs bieten sie auf der eigenen Website an. Einschränkung: befragt wurden 1.006 US-Erwachsene und 103 DMO-Fachleute im April 2026 – der DACH-Raum ist nicht in der Stichprobe. Das zeigt eine Richtung, keinen europäischen Maßstab. (Sojern, 19.8.)
- Führungswechsel bei der Tirol Werbung. Barbara Plattner, bisher Geschäftsführerin von Innsbruck Tourismus, übernimmt im Juni 2027 die Tirol Werbung und folgt auf Karin Seiler. (gast.at, 25.8.)
Zahl der Woche
17 Millionen. So viele Menschen in Deutschland zählen laut der ADAC Camper-Studie 2026 zur Camping-Zielgruppe – 25 Prozent aller Personen ab 16 Jahren und vier Prozentpunkte mehr als 2023. Bei den 16- bis 39-Jährigen stieg der Anteil von 35 auf 39 Prozent. 29 Prozent haben bereits Microcamping auf Bauernhöfen, Weingütern oder Privatgrundstücken genutzt, weitere 56 Prozent können es sich vorstellen. Erhoben hat NORDLIGHT research für die ADAC Marktforschung: 4.371 Screening-Interviews plus 1.003 vertiefende Interviews, online, 29. Juni bis 7. Juli 2026, ausschließlich in Deutschland. Der Denkanstoß: Deutschland ist Österreichs wichtigster Quellmarkt, und die Schweizer Campingzahlen dieser Ausgabe zeigen dieselbe Richtung. Die Frage ist nicht, ob Sie einen Campingplatz brauchen – sondern ob es in Ihrer Region ein Format gibt, das diese Gruppe abholt.
Tool der Woche
Das WAVE Web Accessibility Evaluation Tool (wave.webaim.org) prüft kostenlos und ohne Anmeldung, wie barrierefrei Ihre Website ist. Sie geben eine Adresse ein und sehen die Ergebnisse als farbige Symbole direkt über Ihrer Seite: Bilder ohne Alternativtext, zu schwacher Farbkontrast, Formularfelder ohne Beschriftung. Betrieben wird es von WebAIM an der Utah State University. Doppelt nützlich: Barrierefreiheit von Buchungsstrecken wird in der EU zunehmend zum Rechtsthema, und dieselben Alternativtexte, die ein Screenreader vorliest, sind auch das, was eine KI über Ihre Bilder erfährt.
💬 Gernots Einschätzung
Wir feiern gerade einen Rekord und übersehen dabei, dass sich die Einheit verschiebt, in der wir rechnen. Österreich meldet im Juli 9,3 Prozent mehr Ankünfte und 4,8 Prozent mehr Nächtigungen. In der Schweiz wachsen Camping und Kollektivunterkünfte, während die Ferienwohnung fast zehn Prozent verliert und die Gäste erst buchen, wenn der Wetterbericht steht. Zwei Länder, zwei Statistikämter, dieselbe Richtung: Der Gast kommt öfter und bleibt kürzer. Die Branche rechnet aber weiterhin in Nächtigungen – und die Nächtigung ist die einzige Kennzahl, die diese Entwicklung freundlich aussehen lässt. Kosten entstehen nämlich nicht pro Nacht, sondern pro Aufenthalt: Anreise, Check-in, Endreinigung, Wäsche, Provision. Wer dieselbe Zahl an Nächten mit mehr Aufenthalten produziert, hat real teurer gearbeitet und sieht es im Nächtigungsvergleich nicht. In drei Jahrzehnten Destinationsarbeit habe ich erlebt, wie zäh sich eine Leitkennzahl hält, weil an ihr Förderlogiken, Pressemeldungen und Selbstbilder hängen. Ich halte den Wechsel trotzdem für überfällig: Erlös und Deckungsbeitrag je Aufenthalt sagen Ihnen, ob Sie verdienen. Die Nächtigungszahl sagt nur, dass Sie beschäftigt waren.
Gernot Riedel | gernot-riedel.com
📌 Zum Weiterlesen
Wenn die Aufenthalte kürzer werden, entscheidet sich die Wintersaison nicht allein am Schnee, sondern an dem, was Gäste über das gesamte Skigebiet erzählen – über die Bergbahn genauso wie über Hütte, Skischule und Verleih. Genau das wertet mein SR³ Ski Resort Review Radar aus: eine strukturierte Analyse der Google-Bewertungen über das komplette Skigebiets-Ökosystem hinweg, die zeigt, an welchen Stationen der Gästetag kippt und welche Eingriffe vor dem Saisonstart am schnellsten wirken. Anfang September ist dafür der richtige Zeitpunkt – im Dezember ist das Budget verteilt. Schreiben Sie mir kurz, dann sehen wir uns an, was für Ihr Gebiet sinnvoll ist. Mehr auf gernot-riedel.com.
Damit endet der Tourismus Newsletter DACH KW 36 – rechnen Sie pro Aufenthalt.
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Super Interessante Einschätzung lieber Gernot!
Danke fürs Feedback lieber Thiebout, beste Grüße!